Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht für Maklerverträge gilt seit 2014 EU-weit und stärkt die Rechte von Verbrauchern. Es bezieht sich hauptsächlich auf Fernabsatzverträge, die per Brief, É-Mail oder Telefonat zustande kamen. Der Makler muss Kunden umfassend über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht von Maklerverträgen aufklären und davor schützen, unüberlegte Eilentschlüsse zu fassen. Soll der Makler dennoch sofort tätig werden, müssen Kunden dies
unmissverständlich äußern.