Tippgeber-Provision

Sie möchten jemanden helfen der seine Immobilien verkaufen/vermieten möchte?

Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprämie:

  • Durch Krupp Immobilien wurde die Immobilie erfolgreich vermittelt
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit (Nachweis und/oder Vermittlung) erbracht und wurde bereits vergütet

Kommt ein Kaufvertrags Abschluss durch Ihren Tipp zustande,
erhalten Sie eine Tippgeber-Provision von 10% der Nettoprovision des Verkaufspreises, bis zu 1000 Euro.
Im Falle einer vermieteten Wohnung erhalten Sie 10 % der Nettoprovision, bis zu 500 Euro.