Tippgeber-Provision
Sie möchten jemanden helfen der seine Immobilien verkaufen/vermieten möchte?
Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprämie:
- Durch Krupp Immobilien wurde die Immobilie erfolgreich vermittelt
- Der Makler hat eine Maklertätigkeit (Nachweis und/oder Vermittlung) erbracht und wurde bereits vergütet
Kommt ein Kaufvertrags Abschluss durch Ihren Tipp zustande,
erhalten Sie eine Tippgeber-Provision von 10% der Nettoprovision des Verkaufspreises, bis zu 1000 Euro.
Im Falle einer vermieteten Wohnung erhalten Sie 10 % der Nettoprovision, bis zu 500 Euro.